Wissenswertes zur Finanz- und Lohnbuchhaltung. Hier finden Sie eine Auswahl an Fragen und Antworten zu unseren Dienstleistungen.
Grundsätzlich dient die vorbereitende Buchhaltung dazu, mehr Ordnung in die betriebsinternen Finanzen zu bringen. Die vorbereitende Buchhaltung umfasst alle buchhalterischen Aufgaben, wie das Vorbereiten und Vorsortieren aller notwendigen Unterlagen für die Übergabe an Ihre Steuerberatung. Dadurch kann Ihr Berater die Belege schneller und einfacher erfassen.
Die Kreditorenbuchhaltung ist ein Teilbereich der Finanzbuchhaltung. Sie erfasst alle Eingangsrechnungen, Zahlungsvorgänge und offenen Posten des Unternehmens.
Die Debitorenbuchhaltung ist ebenfalls Teil der Finanzbuchhaltung und bildet das Gegenstück zur Kreditorenbuchhaltung. In der Debitorenbuchhaltung werden alle Ausgangsrechnungen gegenüber den Kunden erfasst. Zudem werden Zahlungseingänge und offene Posten des Unternehmens festgehalten.
Bei der ordnungsgemäßen Erstellung eines Kassenbuchs sind einige Anforderungen zu beachten. Die rechtlichen Grundlagen stellt hier der § 146 Abs.1 Satz 1 Abgabenordnung (AO) dar. Dieser besagt: „Die erforderlichen Aufzeichnungen sind einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorzunehmen.“
Die Lohnbuchhaltung ist für die Abwicklung rund um die Lohn- und Gehaltsabrechnungen zuständig. Diese Abteilung hat neben der eigentlichen Entgeltabrechnung eine Reihe weiterer Aufgaben. Dazu gehört unter anderem die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge und der Lohnsteuer.
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